Erklärung zur Barrierefreiheit – vemcom.com
Hinweis zum Anwendungsbereich: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst vemcom.com nach unserer Einschätzung nicht. Es adressiert Dienstleistungen, die für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden; über diese Website wird kein Vertrag geschlossen, und der Adressatenkreis ist gewerblich. Wir veröffentlichen diese Erklärung dennoch freiwillig und verfolgen die Anforderungen als Qualitätsstandard weiter. Es handelt sich um eine Selbsteinschätzung, nicht um eine Rechtsberatung.
1 · Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website vemcom.com der VEMCOM Solutions GmbH.
2 · Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549 bzw. WCAG 2.2 Stufe AA nach derzeitigem Stand weitgehend vereinbar, mit der unter Abschnitt 3 genannten Einschränkung.
3 · Nicht barrierefreie Inhalte
Farbkontrast einzelner Gold-Akzente: Dekorative Akzent-Elemente in der Markenfarbe Gold (#CC9E45) auf hellem Grund – große Akzent-Ziffern, Eyebrow-Labels und der Pay-off „MORE THAN A SOLUTION“ – erreichen das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1 für große Schrift nicht. Es handelt sich um dekorative Akzente; alle informationstragenden Texte, also Überschriften, Fließtext und Bedienelemente, erfüllen die Kontrastanforderungen. Die Beibehaltung der Markenfarbe ist eine bewusste Gestaltungsentscheidung; eine barrierearme Alternative wird geprüft. Rein dekorative Symbolgrafiken sind als solche ausgezeichnet und benötigen keinen Alternativtext.
4 · Maßnahmen (umgesetzt beim Bau)
- Semantisches HTML, logische Überschriftenstruktur
- Tastatur-Navigierbarkeit, sichtbarer Fokus (
:focus-visible) - Kontraste ≥ 4,5:1 (Gold-Bänder mit dunkler Schrift geprüft)
- Touch-Targets ≥ 48 px,
prefers-reduced-motionrespektiert - Alt-Texte für Bilder, Skip-Link zum Inhalt
- FAQ als natives details/summary-Akkordeon, auch ohne JavaScript bedienbar
- Aussagekräftige Namen für Bedienelemente, etwa aria-label an Icon-Links
4.1 · Kontaktformular, geprüft am 11. August 2026
Geprüft wurde das Formular auf der Kontaktseite. In Ordnung sind: die programmatische Beschriftung aller Felder, die Auszeichnung der Pflichtfelder über das required-Attribut und zusätzlich visuell, der Textkontrast in den Feldern (16,15:1) und am Absende-Button (6,57:1), die native Fehlerbehandlung sowie ein sichtbarer Fokusring. Zwei Lücken wurden gefunden und behoben: Die Felder trugen keine autocomplete-Angabe (WCAG 2.2 AA 1.3.5) – ergänzt für Name, E-Mail, Organisation und Telefon. Und Erfolgs- und Fehlermeldungen des Formulars waren nicht als Statusmeldungen ausgezeichnet (WCAG 2.2 AA 4.1.3) – ergänzt über role und aria-live.
5 · Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. September 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung; eine externe Prüfung oder Zertifizierung hat nicht stattgefunden. Grundlage sind ein Durchgang mit automatisierten Prüfwerkzeugen (Lighthouse/axe, WebAIM WAVE) und einer manuellen Tastatur- und Strukturprüfung sowie eine gezielte Prüfung des Kontaktformulars vom 11. August 2026 (Beschriftung, Pflichtfeld-Auszeichnung, Kontrastmessung, Fehlerbehandlung, Statusmeldungen). Eine Prüfung mit Hilfsmitteln, insbesondere mit einem Screenreader, hat bislang nicht stattgefunden; wir aktualisieren diese Erklärung, sobald sie vorliegt.
6 · Feedback & Kontakt (Barriere melden)
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer zugänglichen Form benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail an marketing@voltatron.com. Wir bestätigen den Eingang und melden uns mit einer Antwort.
7 · Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon +49 30 18 527-2805, E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de, www.schlichtungsstelle-bgg.de. Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist zuständig die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, www.mlbf-barrierefrei.de.